Bauphysik

Die Gebäudehülle muss entsprechend DIN 4108 und EnEV dauerhaft luft- und wasserdicht sein. Sie muss so gedämmt werden, dass der beheizte oder unbeheizte Innenraum frei von Tauwasser bleibt.

Wir planen unter diesen Gesichtspunkten alle Anschlussdetails und führen Berechnungen der U-Werte und des Isothermenverlaufes durch. So können Problemstellen schon während der Planungsphase erkannt und Lösungen entwickelt werden.

Im Innenstadtbereich ist häufig der Schallschutz die maßgebende Anforderung an die Gebäudehülle. Dieser hat Einfluss auf das zu verwendende Profilsystem, die Glasstärke und den Glasaufbau sowie die Ausführung der Bauteilfugen. Auch hier werden wir Ihnen beratend zur Seite stehen.

Die Gebäudehülle übernimmt außerdem weitere Schutzfunktionen, wie z.B. Einbruchhemmung, Brandschutz und Rauchschutz. Hier werden von den Systemherstellern spezielle Profile angeboten, zu welchen nun entsprechend der Schutzanforderung die dazugehörigen Verglasungen, Beschläge und Öffnungsmöglichkeiten von uns zusammengestellt werden können.